Wussten Sie ...

... dass es Möglichkeiten gibt, Dienstnehmern Zuwendungen zu gewähren, die völlig abgabenfrei sind (sowohl für den Dienstnehmer als auch für den Dienstgeber)? Der Grenzbetrag für die Angemessenheit solcher Zuwendungen (auch Warengutscheine und Golddukaten) beträgt € 186,00 jährlich. Zusätzlich ist die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen (z.B. Betriebsausflug) bis zu einem Betrag von höchstens € 365,00 steuer- und beitragsfrei.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihr Toperczer Steuerberatung Team